Resterampe

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Arbeitgeber aufgepasst! Kennen Sie schon die Probebeschäftigung für Behinderte Menschen? Bei Neueinstellung können Sie einen 100%igen Lohnkostenzuschuss erhalten (...)

Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Greifen Sie zu! Es kostet nichts und es gibt auch kein Risiko! 

Ich finde es ja gut, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter endlich kapiert haben, dass man bei den Arbeitgebern ansetzen muss, wenn man Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt bringen will. Aber doch bitte nicht so! Das ist keine Inklusion! Hier werden Arbeitnehmer mit Behinderung oder ihnen Gleichgestellte wie Sauerbier angepriesen. Dabei kann man der Statistik der Agentur für Arbeit entnehmen: „Schwerbehinderte Arbeitslose sind im Durchschnitt zwar älter, aber im Mittel auch etwas höher qualifiziert als nicht-schwerbehinderte Arbeitslose. Dabei war 2016 der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Frauen ohne Berufsabschluss etwas höher als bei den arbeitslosen schwerbehinderten Männern – aber immer noch geringer als bei den nicht-schwerbehinderten arbeitslosen Frauen.“  (Quelle: Arbeitsmarkt kompakt 2017 Situation schwerbehinderter Menschen).

Detailierteren Statistiken kann man sogar entnehmen, das der überwiegende Teil der der Arbeitnehmer mit Behinderung (und der Gleichgestellten) über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder sogar einen akademischen Abschluss hat.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen! Es wird ihnen aber immer noch viel zu leicht gemacht, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Kleine Betriebe sind sowieso außen vor. Erst ab zwanzig Mitarbeitern greift die Quote von 5 % Mitarbeitern mit Behinderung. Größere Betriebe kaufen sich über eine lächerlich niedrige Ausgleichsabgabe von ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung frei. Eine andere Möglichkeit ist, einfache Tätigkeiten an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung abzugeben. Dabei schlägt man dann gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: man hat die Menschen mit Behinderung nicht im eigenen Betrieb, man muss keine Ausgleichsabgabe zahlen, man bekommt hervorragende Arbeit für ganz kleines Geld (die Menschen in den Werkstätten haben ein Einkommen auf Sozialhilfeniveau und bekommen nicht einmal Mindestlohn!), und man kann sich ganz sozial geben, weil man ja was für die Behinderten tut…

Arbeitgeber, die aber doch selber Mitarbeiter mit Behinderung einstellen, können davon profitieren: da ist zunächst einmal der Lohnkostenzuschuss, eigentlich gedacht als Minderleistungsausgleich. Minderleistung? Die meisten Arbeitnehmer mit Behinderung, die wirklich arbeiten wollen, leisten eher mehr als 100 %, aus Angst, ihren Job wieder zu verlieren. Das heißt, dass der Arbeitgeber einen qualifizierten,  überdurchschnittlich engagierten Mitarbeiter bekommt, für den er oft nur die Hälfte oder weniger des regulären Gehaltes zahlen muss. Dazu werden oft auch Kosten für die behinderungsbedingte Anpassung oder Ausstattung des Arbeitsplatzes bezahlt.

Ich finde es sehr schade, dass man versucht Arbeitgeber in marktschreierischer Weise zu ködern mit einem Angebot, dass schnell zur Enttäuschung werden kann. Gerade viele Menschen, die einen GdB unter 50 haben, haben meistens keine Einschränkungen, die so stark sind, dass sie einen (hohen) Lohnkostenzuschuss rechtfertigen würden. Gewöhnlich wird der Zuschuss auch nur zeitlich begrenzt gewährt (blöd für den Arbeitnehmer, wenn dass mit dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages zusammenfällt…)

Es wäre sinnvoller Arbeitgeber an ihre Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu erinnern. Das könnte man ihnen schmackhaft machen, indem man ihnen klar macht, dass sie andernfalls auf gut qualifizierte Mitarbeiter verzichten, die zudem gewöhnlich hoch motiviert sind. Dann sollte man die Ausgleichsabgabe mindestens verdreifachen und die jährlichen Meldungen über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auch überprüfen. Das Freikaufen über die Vergabe von Aufträgen an WfbM sollte gar nicht mehr möglich sein.

 

Doch nur eine leere Worthülse…

„Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt “ – Hurra! Dann finde ich bestimmt ganz schnell Arbeit. Qualifiziert bin ich ja, außerdem auch up to date in Bezug auf Fort- und Weiterbildung.

Bevorzugt – wenn da nicht einer besser qualifiziert ist als ich, habe ich die Stelle. Toll! Wie gesagt, die Qualifikation ist ganz passabel, Erfahrung bringe ich auch mit. Zudem sollte man bei mir auch nicht mehr damit rechnen, dass ich noch mal schwanger werden will. Eltern, die mal pflegebedürftig werden könnten, habe ich nicht mehr. Die sind schon vor vielen Jahren verstorben. Alles eine Menge Pluspunkte!

Also ein kurzer Anruf beim potentiellen Arbeitgeber, um noch eine letzte kleine Frage abzuklären: Ich interessiere mich für die ausgeschriebene Stelle. Wie barrierefrei ist es denn bei Ihnen? Ich bin nämlich Rollstuhlfahrerin. – Schlucken und kurzes Herumdrucksen am anderen Ende der Leitung.  Nun ja, so wirklich barrierefrei ist das bei uns nicht….

Was für Leute mit Schwerbehinderung stellen die sich denn vor, die sie bevorzugt einstellen wollen? Nicht vorhandene Barrierefreiheit macht den Satz in der Stellenausschreibung doch zu einer Phrase ohne was dahinter, zu einer leeren Worthülse!

Arbeit und Behinderung- kann denn das zusammengehen

Arbeit und Behinderung oderArbeit und Krankheit – kann denn das zusammengehen hier bei uns in Deutschland? Die Frage ist schon ein bisschen polemisch. Aber bei genauer Betrachtung gar nicht so weit hergeholt.

Da sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, die sich lieber mit der Ausgleichsabgabe freikaufen, als Menschen mit Behinderung einzustellen. Die Gründe sind vielfältig: 1. die altbekannten Vorurteile, dass Behinderte öfter krank sind und dass man sie wegen des besonderen Kündigungsschutzes nie wieder los wird, 2. es gibt schlicht und einfach keine Bewerber mit Behinderung für eine ausgeschriebene Stelle, 3. die Arbeitgeber sind vielfach gar nicht informiert, welchen Hilfen und Unterstützungen beispielsweise technischer Art es gibt, 4. Berührungsängste und sicher noch eine Menge andere Gründe. Oft wird auch ausgeblendet, dass ca. 60 % der behinderten Arbeitnehmer eine qualifizierte Berufsausbildung haben.

Auf der anderen Seite sind die behinderten Männer und Frauen. Es ist erstaunlich wieviele Menschen eine Rente wegen Erwerbsminderung  erhalten bzw. zum Beispiel wenn sie zur Reha sind, hoffen, dass sie im Anschluss eine Rente bekommen. Manche sind ganz glücklich damit, denn immerhin darf ein voll Erwerbsgeminderter ja immer noch einen Minijob machen ( bei den in diesem Bereich üblichen Stundenlöhnen können das leicht pro Woche 20 Stunden Arbeit sein! Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn einer nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann). Im Minijob-Sektor gibt es verhältnismäßig häufig auch noch Arbeit für Menschen mit Behinderung. Dann gibt es die, die die Gesellschaft (oft auch die Arbeitsagenturen) immer noch am liebsten in die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) abschieben, weil sie für unbrauchbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehalten werden, als „nicht ausbildungsfähig“ gelten. Als nächstes gibt es die, die sich unermüdlich bewerben, die eine Ausbildung haben oder studiert, die qualifiziert sind, die gerne ihren Fähigkeiten entsprechend arbeiten möchten und vielfach nicht einmal eine Antwort auf ihre Bewerbung erhalten, selten einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und fast immer eine Absage erhalten.

Zwischen Arbeitgebern und potentiellen behinderten Arbeitnehmern stehen die Arbeitsagentur, Integrationsämter, Integrationsfachdienste und Inklusionsberater. Abgesehen von der Arbeitsagentur, die ja jeder kennt, führen sie ein ziemliches Schattendasein – zumindest hier in Schleswig-Holstein, trotz des „Aktionsbündnisses Schleswig-Holstein“ für inklusive Jobs.  Dazu kommt, dass ein behinderter Arbeitnehmer nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Integrationsfachdienst per E-Mail, dann auch schon mal mitgeteilt bekommt, man könne sehen, was man für ihn tun kann, wenn es denn einen Kostenträger dafür gibt.

Arbeit und Behinderung – ein behinderter Erwachsener, der arbeiten könnte, aber – aus welchem Grund auch immer – nicht arbeitet, kostet  die Gesellschaft eine Menge Geld und leistet keinen Beitrag zum Solidarsystem. Die Frage ist, wie lange der Sozialstaat Deutschland sich das noch leisten kann. Die Bevölkerung überaltert, das heißt, dass es immer mehr alte und immer weniger junge Einwohner in Deutschland gibt. Aber die weniger werdenden jungen Menschen müssen irgendwann das ganze Sozialsystem auf ihren Schultern tragen. Dann wird es Luxus sein, arbeitsfähige und arbeitswillige Menschen aus dem sozialversicherungsplichtigen Arbeitsmarkt auszuschließen oder davon fern zu halten. Genau genommen ist es das heute schon.

Es muss dringend etwas geschehen, vor allem in den Köpfen der Menschen. Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit. Behinderung bedeutet nicht, ich bin ja so arm dran, nun soll mich zum Augleich doch die Gesellschaft tragen. Behinderung bedeutet nicht zwangsläufig fehlende Qualifikation oder die Unfähigkeit zu Bildung oder Ausbildung. Letzteres sollten sich vor allem die vielen Integrationsfirmen zu Herzen nehmen, die für Hilfsarbeiterjobs gerne behinderte Menschen einstellen, an den interssanten, anspruchvollen Stellen aber lieber Leute ohne Handicap beschäftigen.

Wichtig ist, dass  nicht immer herausgestellt wird, „der ist ja ein besonders guter Mitarbeiter“, wenn mal ein Arbeitgeber tatsächlich einen Menschen mit Handicap eingestellt hat – da könnte noch der Nachsatz folgen: „der ist uns ja so dankbar!“ Auch behinderte Arbeitnehmer dürfen ihre Schwächen und Fehler haben neben ihrem Handicap. Auch ein behinderter Arbeitnehmer kann ständig unpünktlich sein zum Beispiel und dann hat er den berechtigten Anranzer vom Chef genauso verdient wie jeder andere seiner Kollegen. Behinderte Menschen haben ein Anrecht auf Nachteilsausgleich. Das heißt aber nicht, dass man sie in Watte packen muss und nur mit Samthandschuhen anfassen darf. Sie haben Stärken und Schwächen, sind mehr oder weniger mutig, sind draufgängerisch oder eher schüchtern, mögen Rockmusik oder Schlager, sind eher häuslich oder ständig auf der Rolle, sind Schlitzohren oder ehrliche Schafe….. Mit allen diesen Eigenschaften können sie tolle Mitarbeiter und Kollegen sein, völlig unabhängig von der Behinderung.

Diejenigen, die zwischen den behinderten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern vermitteln und sie beraten sollen, müssen mit ihrer Arbeit viel deutlicher in der Öffentlichkeit auftreten. Es kann nicht angehen, dass ein Arbeitgeber zunächst einmal intensiv im Internet recherchieren muss, wenn er sich beraten lassen will, weil er mit dem Gedanken spielt, einen behinderten Mitarbeiter einzustellen. Das ist viel zu aufwändig und umständlich. Die entsprechenden Stellen müssen allgemein bekannt und gut erreichbar sein. Ebenso müssen die entsprechenden Stellen auch für die Menschen mit Handicap ohne Hürden (z.B. erstmal Suche nach einem Kostenträger) erreichbar sein und genutzt werden können.  Schließlich gibt es doch die Ausgleichsabgabe.